31. Januar 2023

Bundesministerium für Gesundheit lässt "Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ erstellen

Am 22.01.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Auftragsunterlagen für ein neues Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Ein vorangegangenes Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und der nachfolgende Diskussionsprozess mit den maßgeblichen Heilpraktikerverbänden hatten gezeigt, dass die Daten- und Faktenlage zum Heilpraktikerwesen unzureichend sind. Diese Lücke soll das neue Gutachten schließen.

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Der Koalitionsvertrag der vergangenen 19. Legislaturperiode hatte vorgesehen, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte daher ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtet worden ist. Im Anschluss an dieses Rechtsgutachten hatte das BMG einen Diskussionsprozess mit den Bundesländern und den Heilpraktikerverbänden, darunter auch der Bund deutscher Heilpraktiker (BDH) e.V., initiiert.

Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und des Diskussionsprozesses haben eine unzureichende Daten- und Faktenlage über das Heilpraktikerwesen offenbart, was weitere Arbeiten und künftige Entscheidungen erschwert. Daher hat das BMG nun zur Verbesserung dieser Daten- und Faktenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse ein weiteres ergänzendes empirisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Zwei Fragestellungen

Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patientinnen und Patienten. Der Auftrag umfasst zwei Schwerpunkte und Lose.

Schwerpunkt 1 (Los 1) betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in der Physiotherapie. Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.

Schwerpunkt 2 (Los2) betrachtet Fragestellungen zu den Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie zu den Patientinnen und Patienten von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen

Die Arbeiten sollen im Mai 2023 beginnen und das Gutachten innerhalb von 18 Monaten erstellt sein.

Ausschreibungsunterlagen

Ein Service des BDH