4. Januar 2018

BMG veröffentlicht bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern

Am 22. März 2018 treten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern in Kraft. Die Leitlinien wurden vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit Beteiligung der Länder entwickelt und am 22. Dezember 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Frau schreibt in ein Notizbuch

Mehr Qualitätssicherung für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern

Die einheitlichen Leitlinien sind ein wichtiger Schritt zu mehr Qualitätssicherung und ermöglichen eine gerechtere Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, die eine Heilerlaubnis erlangen möchten. Zudem rückt der Schutz der Patienten noch stärker in den Fokus. So wird zum Beispiel in den neuen Leitlinien zum Thema invasive Verfahren konkretisiert, dass ein Anwärter auf eine Heilerlaubnis in der Lage sein muss zu zeigen, dass er „diese Maßnahmen ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden kann.“

Ulrich Sümper, Präsident des Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) bezeichnet die neuen Richtlinien als Meilenstein: „Wir setzen uns im Rahmen der Verbandsarbeit schon lange für mehr Qualitätssicherung rund um den Heilpraktikerberuf ein. Die neuen und einheitlichen Überprüfungsrichtlinien sind dazu ein richtiger und wichtiger Schritt und wir vom BDH begrüßen die damit verbundenen Verbesserungen der Überprüfung.“

Ausweitung auf medizinische Fachbegriffe

Inhaltlich wurde die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern nun auch auf medizinische Fachbegriffe ausgeweitet. So muss der Anwärter nachweisen, dass er über die notwendigen Kenntnisse in  medizinischer Fachterminologie verfügt, die er zur Ausübung des Heilpraktikerberufs benötigt.

BMG folgt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz

Das BMG folgt mit den neuen Leitlinien einer Forderung der 89. Gesundheitsministerkonferenz und setzt die Vorgabe nach bundeseinheitlichen Richtlinien um, die der Bundestag am 1. Dezember 2016 mit dem „Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ beschlossen hat.

Ein Service des BDH