Mehr Qualitätssicherung für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
Die einheitlichen Leitlinien sind ein wichtiger Schritt zu mehr Qualitätssicherung und ermöglichen eine gerechtere Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, die eine Heilerlaubnis erlangen möchten. Zudem rückt der Schutz der Patienten noch stärker in den Fokus. So wird zum Beispiel in den neuen Leitlinien zum Thema invasive Verfahren konkretisiert, dass ein Anwärter auf eine Heilerlaubnis in der Lage sein muss zu zeigen, dass er „diese Maßnahmen ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden kann.“
Ulrich Sümper, Präsident des Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) bezeichnet die neuen Richtlinien als Meilenstein: „Wir setzen uns im Rahmen der Verbandsarbeit schon lange für mehr Qualitätssicherung rund um den Heilpraktikerberuf ein. Die neuen und einheitlichen Überprüfungsrichtlinien sind dazu ein richtiger und wichtiger Schritt und wir vom BDH begrüßen die damit verbundenen Verbesserungen der Überprüfung.“
Ausweitung auf medizinische Fachbegriffe
Inhaltlich wurde die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern nun auch auf medizinische Fachbegriffe ausgeweitet. So muss der Anwärter nachweisen, dass er über die notwendigen Kenntnisse in medizinischer Fachterminologie verfügt, die er zur Ausübung des Heilpraktikerberufs benötigt.
BMG folgt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz
Das BMG folgt mit den neuen Leitlinien einer Forderung der 89. Gesundheitsministerkonferenz und setzt die Vorgabe nach bundeseinheitlichen Richtlinien um, die der Bundestag am 1. Dezember 2016 mit dem „Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ beschlossen hat.