Pflichten und Rechte: Die gesetzlichen Anforderungen, die auch Heilpraktiker erfüllen müssen, sind vergleichbar mit denen von Ärzten.
weiterlesen »Nicht nur Krankenhäuser oder Arztpraxen müssen sich an strikte Hygiene-Vorgaben halten, sondern auch Heilpraktiker in ihren Behandlungsräumen und in ihrem täglichen Umgang mit Patienten.
weiterlesen »Heilpraktiker sind, ebenso wie Ärzte und Apotheker, verpflichtet, unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen.
weiterlesen »Patientenschutz vorneweg: Die Rechte von Patienten zu wahren: Das ist oberstes Gebot aller Regelungen, die für Heilpraktiker gelten.
weiterlesen »Pflichten und Rechte: Die gesetzlichen Anforderungen, die auch Heilpraktiker erfüllen müssen, sind vergleichbar mit denen von Ärzten.
weiterlesen »Ursachensuche: Heilpraktiker nehmen sich Zeit für ihre Patienten und hören ihnen in aller Ruhe zu.
weiterlesen »Heilpraktiker nur für Psychotherapie, nur für Physiotherapie oder nur für Podologie: Auch das gibt es.
weiterlesen »Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, Behandlungen „auf Krankenschein“: Das dürfen Heilpraktiker nicht.
weiterlesen »In Deutschland praktizieren rund 47.000 Heilpraktiker.
weiterlesen »Heilpraktiker und Homöopathen: Diese Bezeichnungen werden fälschlicherweise häufig gleichgesetzt.
weiterlesen »Gut organisiert: Viele Heilpraktiker und -anwärter sind in Berufsverbänden organisiert. Auch dies sichert die Qualität der Berufsausübung.
weiterlesen »Weiter Blick zurück: Mindestens bereits seit der Antike wird zwischen dem zugelassenen Arzt und dem heilkundigen Nichtarzt unterschieden.
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