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Mythos: „Mein Arzt ist auch Heilpraktiker“

Zwischen Heilpraktikern und Schulmedizinern gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch große Unterschiede. Beide Berufsbilder haben sich der Heilung und Linderung von Krankheiten verschrieben – aber mit unterschiedlichen Herangehensweisen und verschiedenen Ausbildungswegen. Nicht selten hört man in der Öffentlichkeit den Satz: „Mein Arzt ist auch Heilpraktiker.“ Laut Standesrecht der Ärzte muss ein Arzt, der als Heilpraktiker tätig werden möchte, seine Approbation aufgeben (Ausnahmen bilden hier Zahnärzte). Wie kommt es dann aber zu solchen Äußerungen? Den Hintergrund liefern unklare Begriffsbestimmungen. Oft werden die Begrifflichkeiten rund um die Komplementärmedizin, die Naturheilkunde und den Heilpraktikerberuf missverständlich gebraucht.

Begriffe wie Alternativmedizin werden gleich gesetzt mit Naturheilkunde, Homöopathie und Pflanzenheilkunde werden in einen Topf geworfen und Bezeichnungen wie Heilpraktiker und Homöopath synonym verwendet. Das ist im Grunde nicht überraschend, denn es gibt in der Komplementärmedizin eine recht unüberschaubare Vielzahl an Methoden und Medizinsystemen, die sich nur schwer abgrenzen lassen und über die in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist.

Im zitierten Fall des Arztes, der auch Heilpraktiker sein soll, wollte der Patient wahrscheinlich zum Ausdruck bringen, dass sein Arzt auch homöopathisch oder naturheilkundlich arbeitet.

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