In Deutschland praktizieren rund 47.000 Heilpraktiker. Unser Gesundheitssystem der gesetzlichen Krankenkassen wird durch Heilpraktiker deutlich entlastet, denn die Patienten zahlen die Behandlungskosten und Medikamente zumeist selbst bzw. über ihre private Versicherung.
Heilpraktiker schließen Versorgungslücken, z. B. auf dem Land, wo es vielerorts an Hausärzten mangelt, oder wenn die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz viele Monate beträgt.
Über 30 Gesetze und Verordnungen regeln die Berufsausübung. Tätigkeiten wie z. B. die Behandlung zahlreicher Infektionskrankheiten oder das Verordnen verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind Ärzten vorbehalten. Für Heilpraktiker gelten die gleichen Hygiene- und Geräte-Richtlinien wie für Ärzte. Das Gesundheitsamt ist die Aufsichtsbehörde und überwacht Heilpraktiker.
Eine anspruchsvolle Überprüfung vor dem Gesundheitsamt gewährleistet, dass jeder Heilpraktiker seine fachlichen und gesetzlichen Grenzen genau kennt. Schwerpunkte dieser Prüfung liegen auf fundierten schulmedizinischen Kenntnissen der Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Diagnostik, Notfallversorgung, Hygiene u. v. m.
Die Ausbildung ist nicht staatlich geregelt. Es gibt jedoch staatlich anerkannte Schulen bzw. "Staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung…“. Eine solche Anerkennung ist derzeit nur in einigen Bundesländern möglich. Viele Heilpraktikerschulen führen freiwillig Zertifizierungen durch.
Heilpraktiker sind wie Ärzte verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Deren Kosten betragen für Heilpraktiker nur ca. 2 bis 20 Prozent ‚der entsprechenden Versicherung für Ärzte. Die Höhe errechnet sich aus den durchschnittlichen Schadensbilanzen.
Heilpraktiker bilden sich regelmäßig fort, ein Großteil beteiligt sich am „Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker“. Zahlreiche Fachgesellschaften und Verbände fördern die Aus- und Weiterbildung.
Heilpraktiker kombinieren bewährte, alte Heilkunst mit Erkenntnissen der modernen Wissenschaft. Valide Forschungsergebnisse zu vielen naturheilkundlichen Verfahren liegen vor. Die moderne Zellforschung (einschließlich Nobelpreis), die Epigenetik oder die Entdeckung der Faszien untermauern die traditionelle Erfahrungsheilkunde. Naturheilkundliche Verfahren wie z. B. Pflanzenheilkunde, Blutegeltherapie oder Kneipp-Therapie sind mittlerweile wissenschaftlich anerkannt.
Patienten wollen ihren Therapeuten frei wählen können und nicht bevormundet werden. Pauschalangriffe auf Heilpraktiker empfinden viele als Diffamierung ihrer Urteilsfähigkeit.
Heilpraktiker überweisen Patienten je nach Notwendigkeit verantwortungsvoll zum Arzt. Umgekehrt empfehlen viele Ärzte manchen Patienten die Konsultation eines Heilpraktikers. Im Praxisalltag findet erfreulich oft ein respektvolles Miteinander statt, in dem sich beide Berufe sinnvoll ergänzen – zum Wohle der Patienten.