Unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen melden: Für mehr Patientensicherheit
Heilpraktiker sind, ebenso wie Ärzte und Apotheker, verpflichtet, unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen.
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