Akupunkturnadeln

Heilpraktiker in Deutschland

Der Heilpraktikerberuf ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Derzeit praktizieren in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker in Voll- oder Teilzeitpraxen. Heilpraktiker dürfen als nicht-ärztliche Therapeuten Patienten selbstständig behandeln. Darin unterscheiden sie sich beispielsweise von Physio- und Ergotherapeuten oder Krankenschwestern sowie Logopäden, die nur auf ärztliche Anweisung tätig werden dürfen. Allerdings ist das Behandlungsspektrum von Heilpraktikern gegenüber Ärzten durch den sogenannten Arztvorbehalt stark eingeschränkt. So dürfen sie z. B. eine Vielzahl von Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine verschreibungspflichtigen Arznei- und Betäubungsmittel verordnen und weder Geburtshilfe leisten noch Zahnheilkunde ausüben.

Symbiose von Naturheilkunde und Schulmedizin

Heilpraktiker sind bei ihren Patienten beliebt, da sie bewährte Traditionen alter Heilverfahren mit den Errungenschaften und Erkenntnissen der modernen Wissenschaften kombinieren. Dabei beachten sie nicht nur die körperlichen Symptome ihrer Patienten, sondern deren Gesamtsituation, einschließlich ihrer emotionalen und psychischen Verfassung. Heilpraktiker nehmen sich Zeit für ihre Patienten und hören ihnen in aller Ruhe zu. Dabei werden auch Fragen der Lebensführung und der Lebenssituation angesprochen. So können Heilpraktiker oftmals Zusammenhänge erkennen, die bisher unentdeckt geblieben sind.

Heilpraktiker = Freier Beruf

Wie niedergelassene Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeuten üben Heilpraktiker einen Freien Beruf aus. Sie betreiben also kein Gewerbe – und unterliegen damit weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuerpflicht. Wesentliche Voraussetzungen, um einen Freien Beruf auszuüben, sind Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit. Durch seine Tätigkeit erfüllt der Heilpraktiker eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Er ergänzt das Angebot der wissenschaftlichen Schulmedizin um naturheilkundliche Verfahren, bedient so die wachsende Nachfrage der Patienten und ermöglicht Patienten die freie Wahl der Therapien.

Massage der Fußreflexzone

Die Ausbildung zum Heilpraktiker 

Häufig wird kritisiert, dass es für Heilpraktiker keine staatlich geregelte Ausbildung gibt. Das ist zwar korrekt, aber es gibt klar geregelte Anforderungen an Heilpraktiker, die streng überprüft werden. So muss jeder angehende Heilpraktiker (Heilpraktikeranwärter) seine Qualifikation zur Ausübung der Heilkunde in einer anspruchsvollen schriftlichen und mündlichen „Überprüfung“ vor einem regionalen Gesundheitsamt nachweisen. Bei dieser Überprüfung werden in erster Linie schulmedizinische Kenntnisse überprüft wie Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre, klinische Untersuchungsmethoden und Diagnostik, Labor- und Arzneimittelkunde, Injektionstechniken, Notfallversorgung, Hygiene u. v. m. . Außerdem muss jeder Heilpraktikeranwärter belegen, dass er die gesetzlichen Vorgaben und seine fachlichen Grenzen kennt.

Warum suchen Patienten einen Heilpraktiker auf?

Im Regelfall befinden sich Patienten, die einen Heilpraktiker aufsuchen, bereits in ärztlicher Behandlung. Das gilt insbesondere für Patienten mit chronischen oder schweren Erkrankungen. Viele chronisch Kranke machen jedoch die Erfahrung, dass ihnen die Schulmedizin nicht oder nur bedingt helfen kann. Häufig leiden sie auch unter den Nebenwirkungen der schulmedizinischen Medikamente und Behandlungen. Der hohe Zeitdruck im ärztlichen Praxis- und Klinikalltag trägt ebenfalls zur Unzufriedenheit vieler Patienten mit dem klassischen „Medizinbetrieb“ bei. Die Betroffenen wünschen sich eine ganzheitliche Herangehensweise an ihre Krankheit und die Einbeziehung ihrer ganzen Person: Dazu gehören seelisch-emotionale Aspekte ebenso wie die persönliche Biografie und Lebenssituation. Viele Methoden der Naturheilkunde und der Komplementärmedizin haben sich auch bei akuten und Bagatellerkrankungen hervorragend bewährt.

Heilpraktiker erfragen bei der Anamnese die schulmedizinische Diagnose und Medikation und können aufgrund ihres anatomischen und medizinischen Wissens die bisherige Therapie einordnen. Diese begleiten sie – nicht selten in Absprache mit dem behandelnden Arzt – naturheilkundlich. Dabei ist ihr vorrangiges Ziel, die Selbstheilungskräfte des menschlichen Körpers zu aktivieren. Heilpraktiker kennen dabei die Grenzen ihrer Heilkunde und handeln verantwortungsvoll zum Wohle ihrer Patienten.

Während insbesondere bei chronischen Erkrankungen die meisten schulmedizinischen Medikamente auf die Behandlung der Symptome setzen, stärken Heilpraktiker also vor allem die natürlichen Abwehr- und Selbstheilungskräfte des menschlichen Körpers mit Verfahren der Naturheilkunde und suchen verstärkt nach den Ursachen der Erkrankung. Da diese nicht selten in der Lebensführung und -situation des Erkrankten liegen, motivieren und begleiten Heilpraktiker ihre Patienten in vielen Fällen hin zu einer gesünderen Lebensweise. Dies bedarf oftmals Zeit und Kontinuität, die im üblichen Medizinbetrieb kaum noch möglich ist, trägt jedoch effektiv zur allgemeinen Gesunderhaltung der Betroffenen bei.

Ein Besuch beim Heilpraktiker: Was passiert?

Das Verhältnis zwischen Patient und Heilpraktiker sollte stets von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt sein. Dazu gehört auch, dass der Heilpraktiker bei einem Erstkontakt zunächst über die finanziellen Modalitäten der Behandlung aufklärt. Das mag seltsam klingen, ist aber notwendig, weil Heilpraktikerbehandlungen von den gesetzlichen Kostenträgern nicht (oder nur über private Zusatzverträge) erstattet werden. Die Patienten müssen wissen, welche (ungefähren) Kosten auf sie zukommen. Darüber hinaus wird zwischen Patient und Behandler automatisch ein sogenannter Behandlungsvertrag (BGB § 630a, siehe auch Patientenrechtegesetz) geschlossen, der auch schriftlich fixiert werden kann. Er kommt zustande, wenn der Patient mit der Untersuchung und Behandlung einverstanden ist, und bildet die Grundlage dafür, dass er dem Heilpraktiker später auch das Honorar zahlen muss. Der Heilpraktiker seinerseits garantiert damit, dass er sich bemüht, den Patienten fachgerecht zu behandeln.

Dann folgt ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten über dessen Beschwerden, die ärztlich gestellten Diagnosen und bisherigen Therapien sowie seine persönlichen Lebensumstände. Der Heilpraktiker wird sich genau über den bisherigen Verlauf der Krankheiten und Beschwerden informieren. Zur Beurteilung des Zustandes eines Patienten wird er z. B. Arztberichte, Labor- oder EKG-Befunde oder Röntgenbilder und sonstige diagnostische Ergebnisse, die der Patient mitbringt, anschauen. Darüber hinaus erhebt der Heilpraktiker klinische Daten wie Puls, Blutdruck oder Körpertemperatur und führt eine körperliche Untersuchung durch. Er achtet auch auf äußerliche Anzeichen des Patienten, wie Hautfarbe, Haare, Mimik, Gangbild, Körperhaltung und -gewicht. Einige Heilpraktiker wenden zudem naturheilkundliche Diagnoseverfahren wie Iris-, Zungen- oder Pulsdiagnose, kinesiologische oder bioenergetische Verfahren an, um Konstitution, Disposition, Temperament und Diathese bewerten zu können. Aber auch sogenannte invasive (in den Körper eindringende) Maßnahmen können angezeigt sein, z. B. eine Blutentnahme mit Untersuchung durch ein Labor.

Auf Basis der Anamnese und der körperlichen Untersuchung erfolgt die Diagnose. Ihr entsprechend entwirft der Heilpraktiker einen individuellen Therapieplan, der durch die vom Heilpraktiker beherrschten Therapieverfahren bestimmt wird. Diesen bespricht er mit dem Patienten, erläutert alle Maßnahmen und motiviert den Patienten aktiv mitzuwirken. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers mit Hilfe von Reizen zu aktivieren und eine gestörte Balance wieder herzustellen.

Gesetze zur Regelung der Berufsausübung

Der Beruf wird durch das Heilpraktikergesetz und seine Durchführungsverordnung geregelt. Darin sind auch die Beschränkungen aufgeführt, denen ein Heilpraktiker unterliegt.

Wenig bekannt ist in der Öffentlichkeit, dass die Berufsausübung von Heilpraktikern durch rund 30 weitere Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien geregelt wird. Heilpraktiker müssen sich z. B. an das Medizinprodukte- und Arzneimittel- sowie an das Infektionsschutz- und Heilmittelwerbegesetz halten. Es gelten auch für sie dieselben Haftungs-, Sorgfalts-, Aufklärungs-, Dokumentationspflichten wie für Ärzte. Auch die Pflicht zur Fortbildung ist festgeschrieben. Der öffentliche Auftritt eines Heilpraktikers wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Heilmittelwerbegesetz normiert. Heilpraktiker müssen auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die gängigen Anforderungen an Hygiene (RKI-Hygienerichtlinie) und an Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) einhalten. Bei Verstoß gegen diese rechtlichen Vorgaben drohen Heilpraktikern Strafen, im schlimmsten Fall sogar der Widerruf ihrer Heilpraktikererlaubnis.

Heilpraktiker-Honorare

Grundsätzlich sind Heilpraktiker in ihrer Abrechnung freier als Ärzte. Sie dürfen die Gebühr für ihre Behandlung individuell gestalten und frei festlegen. Allerdings ist hierfür eine „Honorarvereinbarung“ mit dem Patienten die Grundvoraussetzung. Diese muss über die voraussichtlich entstehenden Behandlungskosten, die fehlende Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und eventuelle Kostenerstattungsprobleme informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

Trotz dieser Honorarfreiheit orientieren sich viele Heilpraktiker in ihrer Abrechnung an den Betragspannen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), auch wenn es nur Richtlinien für die Abrechnung für Heilpraktiker liefert und nicht bindend ist. Denn die privaten Krankenkassen und insbesondere die Beihilfe orientieren sich bei der Erstattung meistens an den im GebüH genannten Beträgen. Patienten sollten aber auf jedem Fall vor der Behandlung die Erstattungsmodalitäten nicht nur mit dem Heilpraktiker, sondern auch mit ihrer jeweiligen Krankenkasse klären.

Massage des Arms
Ein Service des BDH