Liegende Frau wird im Nacken massiert

Arbeitsplatz eines Heilpraktikers

Praxisräume

Die gesetzlichen Anforderungen an Praxisräume von Heilpraktikern werden durch dieselben Gesetze wie für Ärzte geregelt. Das gilt z. B. für Anforderungen baulicher Natur, für Hygienemaßnahmen, Patienten-, Mitarbeiter- oder Brandschutz. So müssen Behandlungszimmer mit leicht erreichbaren Handwaschplätzen, Spendern für Hautreinigungsmittel und Haltern für Einmaltücher ausgestattet sein. Eine elektrische Anlage muss einen Fehler-Strom-Schutzschalter haben und normierte Feuerlöscher sind schnell griffbereit zu platzieren. Darüber hinaus müssen unter anderem separate Toiletten für Patienten vorhanden sein. Terminmanagement, Anmeldung, Empfang und die Patientenkartei sind ebenfalls vergleichbar mit den Gegebenheiten in Arztpraxen. Allerdings unterscheiden sich die Praxen im Regelfall dadurch, dass keine langen Wartezeiten in der Praxis entstehen, weil die Patienten zu einem bestimmten Termin einbestellt werden (Bestellpraxen) und Heilpraktiker verstärkt für eine persönliche und warme Atmosphäre sorgen.

Praxishygiene

Zum Schutz vor Infektionen unterliegt die Praxis eines Heilpraktikers umfangreichen gesetzlichen Hygienevorschriften, die regelmäßig von den zuständigen Amtsärzten kontrolliert werden.

Aufklärungs- und Dokumentationspflichten

Um einen Patienten behandeln zu können, schließen Heilpraktiker einen Behandlungsvertrag ab. Gesetzliche Voraussetzung eines solchen Vertrages ist, dass der Patient umfassend darüber aufgeklärt wird, woran er erkrankt ist, welche Behandlung in welchem Umfang der Heilpraktiker plant, welche Risiken diese Behandlung oder eine Nichtbehandlung gegebenenfalls beinhaltet und welche Kosten auf den Patienten zukommen. Außerdem muss der Patient auf seine Mitwirkungspflicht und auf mögliche Erstattungsprobleme durch die Kostenträger (private oder gesetzliche Krankenkassen, Beihilfe) hingewiesen werden.

Er muss zudem darüber informiert sein, dass ein Heilpraktiker keine anerkannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen kann und weniger streng an eine gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist als ein Arzt. Denn anders als dieser kann sich ein Heilpraktiker vor Gericht nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Ein Heilpraktiker ist verpflichtet, alle Patienten- und Behandlungsdaten zu dokumentieren und für zehn Jahre aufzubewahren.

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