Heilpraktiker sind, ebenso wie Ärzte und Apotheker, verpflichtet, unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen.
Für Heilpraktiker gelten nicht nur gesetzliche Vorgaben in Bezug auf ihre Berufsausübung, etwa die Aufklärungspflicht, Sorgfaltspflicht, oder Verschwiegenheitspflicht gegenüber Patienten. Diverse Auskunftspflichten existieren auch gegenüber Ämtern und Behörden. Hierzu gehört neben der Informationspflicht über gefährliche Infektionskrankheiten auch das Melden unerwünschter Arzneimittel-Nebenwirkungen. Diese Pflicht zur Meldung gilt auch für von anderen Therapeuten verordnete Medikamente, wenn der Heilpraktiker unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen beobachtet. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine unerwünschte Arzneimittelwirkung eine Reaktion auf ein Arzneimittel. Diese ist schädlich und unbeabsichtigt und tritt bei Dosierungen auf, wie sie normalerweise beim Menschen zur Prophylaxe, Diagnose oder Therapie eingesetzt werden.
Meldungen bei Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittel-Nebenwirkungen erfolgen für Angehörige der Heilberufe über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul Ehrlich Institut (PEI) (per Web: https://humanweb.pei.de oder per Brief/Fax: www.bfarm.de/uaw-meldebogen bzw. www.pei.de/meldeformulare-human). Auch Patienten können Nebenwirkungen selbst melden. Damit Heilpraktiker das Thema kontinuierlich im Fokus haben, sind vor allem auch Heilpraktikerschulen und Verbände gefragt, meint etwa Ulrich Sümper, Präsident des Bund Deutscher Heilpraktiker: „Jeder gemeldete Verdachtsfall erhöht die Sicherheit der Patienten. Daher gibt es auch in Heilpraktikerpraxen eine hohe Sensibilität für das Thema. Wir stellen hierzu regelmäßig Informationen zur Verfügung und stehen dafür, dass die Arzneimittelsicherheit auch in Aus- und Weiterbildung immer ein Thema ist.“
Das Paul-Ehrlich-Institut ist im Bereich der Human-Arzneimittel zuständig für Impfstoffe, Sera (einschließlich monoklonaler Antikörper, Antikörperfragmente oder Fusionsproteine mit einem funktionellen Antikörperbestandteil), Blut-, Knochenmark- und Gewebezubereitungen, Allergene, Arzneimittel für neuartige Therapien und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile. Für alle anderen Arzneimittel ist das BfArM zuständig. Meldungen bei Verdacht auf Impfkomplikationen sowie bei Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen bei Anwendungen von Blutprodukten müssen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut gerichtet werden: www.pei.de.
Das BfArM sammelt und bewertet die Meldungen bei Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittel-Nebenwirkungen fortlaufend. Sollten sich neue Risiken aus den Verdachtsfällen ergeben, trifft das BfArM Maßnahmen zur Patientensicherheit, informiert unter anderem Patienten, Angehörige der Heilberufe und andere Interessierte zu Arzneimittelrisiken.