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Unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen melden: Für mehr Patientensicherheit

Heilpraktiker sind, ebenso wie Ärzte und Apotheker, verpflichtet, unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen.

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Beruf
Arbeitsplatz eines Heilpraktikers

Pflichten und Rechte: Die gesetzlichen Anforderungen, die auch Heilpraktiker erfüllen müssen, sind vergleichbar mit denen von Ärzten.

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