Heilpraktiker sind, ebenso wie Ärzte und Apotheker, verpflichtet, unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen.
weiterlesen »Pflichten und Rechte: Die gesetzlichen Anforderungen, die auch Heilpraktiker erfüllen müssen, sind vergleichbar mit denen von Ärzten.
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