Heilpraktiker*innen bilden sich auch nach der Ausbildung zur Heilpraktikerin bzw. zum Heilpraktiker sehr regelmäßig und engagiert fort und das nicht nur, weil sie für ihre naturheilkundlichen Therapien „brennen“. Vielmehr wissen Sie auch, dass sie das ihren Patient*innen schuldig sind. Anders als Ärzt*innen, die gesetzlich durch § 95d SGB V und durch die Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet sind, Nachweise über ihre Fortbildung zu erbringen, sind Heilpraktiker*innen durch die „Berufsordnung für Heilpraktiker" (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung angehalten. Ihre Fortbildung und damit ihre Qualifikation müssen sie auch bei Streitigkeiten, z.B. im Falle von Behandlungsfehlervorwürfen, belegen können – im Extremfall sogar vor Gericht.
Davon einmal abgesehen, fordern heutzutage Patient*innen, Politiker*innen und Vertreter*innen des Gesundheitswesens eine dokumentierte Qualitätssicherung in allen medizinischen Berufen – und das zu Recht. Da Heilpraktiker*innen einen festen Platz als freier Beruf im Gesundheitssystem beanspruchen, begegnen sie diesen Forderungen der Gesellschaft und Politik gerne und professionell.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Heilpraktiker nach der Überprüfung regelmäßig weitere Ausbildungen in ergänzenden Methoden aboslvieren, um ihre Kompetenz zu erweitern. Dies geschieht durch zum Teil sehr lang dauernde Ausbildungen (z. B. in der TCM, Osteopathie, Homöopathie, Phytotherapie) oder auch durch kürzere Seminare und Vorträge. Wenn in diesem Beitrag von "Ausbildung" gesprochen wird, dann sind diese weiter qualifizierenden Ausbildungen gemeint und nicht die Grundausbildung, die mit der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt abschließt.
Viele medizinische Berufe haben heutzutage ein eingeführtes Fortbildungsprogramm, das regelmäßige Fort- und Weiterbildung fordert, dokumentiert und auch zertifiziert. Das bekannteste ist sicher das CME-System von Ärzten. CME steht für Continuing Medical Education, also eine regelmäßige medizinische Fortbildung.
Daran angelehnt bietet beispielsweise der Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker an. Hierbei dient als Grundlage der Dokumentation von Fortbildungsaktivitäten das Sammeln von Fortbildungspunkten (s. u.). Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker wird ausgestellt, wenn eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker in 3 Jahren 120 Fortbildungspunkte erworben haben.
Das Fortbildungszertifkat für Heilpraktiker des Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) basiert im Wesentlichen auf dem ärztlichen CME-System. Es garantiert eine Bekanntheit und breite Akzeptanz durch Öffentlichkeit und Politik.
Fortbildungspunkte können durch den Besuch von zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen, Kongressen, Fachtagungen oder Workshops sowie durch interaktive Fachfortbildungen im Internet oder in Fachzeitschriften, dem Selbststudium durch Fachliteratur oder -zeitschiften sowie eine Autoren- oder Referententätigkeit gesammelt werden. Für die erworbenen Fortbildungspunkte muss ein Nachweis erbracht werden. Das kann eine Fortbildungsbescheinigung oder auch die Bestätigung der Teilnahme an einer interaktiven Fortbildungsmaßnahme sein. Bei letzterem muss eine schriftliche Auswertung des Lernerfolgs vorliegen.
Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker wird ausgestellt, wenn ein Heilpraktiker/eine Heilpraktikerin mindestens 120 Fortbildungspunkte in drei Jahren erworben hat, diese dokumentiert und ein Antrag auf Zertifizierung beim BDH gestellt wurde. Das Heilpraktikerzertifikat steht dabei allen Heilpraktiker*innen offen und ist an keine Verbandszughörigkeit gekoppelt.
Jede Fortbildung wird, bevor sie vom BDH anerkannt wird, daraufhin geprüft, ob sie die grundsätzlichen Qualitätskriterien des Fortbildungszertifikates für Heilpraktiker erfüllt. Auf diesem Weise werden beispielsweise Werbeveranstaltungen, Marketingseminare oder reine Produktinformationen einzelner Firmen ausgeschlossen. Zum anderen fungiert der Fortbildungspunkt pro Zeiteinheit als standardisierter Parameter, um alle Fortbildungen einheitlich zu dokumentieren. Eine Unterrichtseinheit, also 45 Minuten, entsprechen einem Fortbildungspunkt. Maximal werden sechs Punkte pro Tag, drei Punkte pro halben Tag, ein Zusatzpunkt bei abschließender Evaluation vergeben.
Annähernd 30.000 Heilpraktiker*innen lassen sich ihre Fortbildungsaktivitäten freiwillig mit dem Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker des Bund Deutscher Heilpraktiker dokumentieren. Sie tun das, weil sie von der Notwendigkeit des Qualitätsmanagements in ihren Praxen überzeugt sind und aus Gründen der Patientensicherheit. Nicht zuletzt zeigen sie ihren Patient*innen damit ihr Engagement für deren Sicherheit, aber auch für die Qualitätssicherung ihres Berufsstands.
Als Qualitätsnachweis für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen dienen die Zertifikate der Qualitätskonferenz des Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD) und der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) .
Die unabhängige Stiftung Homöopathie Zertifikat (SHZ) zertifiziert Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen, die nach den Regeln der klassischen Homöopathie arbeiten und einige spezifische erforderliche Kriterien erfüllen. Dazu gehört u.a., dass sie eine Fortbildung von 1.800 Unterrichtseinheiten abgeschlossen haben, eine umfassende Zertifikatsprüfung abgelegt sowie eine dreijährige Supervisionszeit erfolgreich absolviert haben.
Das SHZ-Zertifikat wird nur an Therapeut*innen vergeben, die sich den Grundsätzen der klassischen Homöopathie nach Hahnemann (Anamnese, Ähnlichkeitsgesetz, Verordnung von Einzelmitteln) verpflichten. Um das SHZ-Zertifikat zu erlangen, müssen homöopathische Therapeut*innen (Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen) zuvor eine mehrjährige Ausbildung mit einem Gesamtumfang von 1.800 Unterrichtseinheiten absolvieren. Der Unterricht erfolgt an Schulen mit akkreditiertem Ausbildungsgang nach einem vorgegebenen Curriculum. Die Dozent*innen müssen zertifiziert sein.
In der Ausbildung werden neben der Theorie (homöopathische Methodik, Arzneimittelkunde, Dosierungsarten, Verlaufsbeurteilung, Patientenführung, ethische Grundsätze, Praxisführung u.v.m.) auch praktische Kenntnisse z.B. in einer Lehrpraxis vermittelt.
Hat ein Homöopath die Ausbildung abgeschlossen, kann er die SHZ-Zertifikatsprüfung ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung schließt sich eine dreijährige Supervisionszeit an. Erst nach dieser langen, fünf bis sechs Jahren dauernden, Ausbildungszeit wird das SHZ-Zertifikat verliehen. Selbst danach müssen die Therapeut*innen weiterhin homöopathische und klinische Fortbildungen nachweisen.
Patient*innen finden in der SHZ-Therapeutensuche entsprechend qualifizierte Homöopath*innen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker e.V. (ACON) zertifiziert Heilpraktiker*innen, die eine qualifizierte Ausbildung in Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie des ACON Collegs absolviert haben. Auch hier gelten hohe Anforderungen an die Ausbildung.
Das ACON-Konzept® sieht eine Ausbildung von 2.550 Stunden vor, die in vier Jahren in 16 Modulen à fünf Unterrichtstagen stattfinden. Im Unterricht werden fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie erworben. Nach den einzelnen Modulen wird das erlernte Wissen in Zwischenprüfungen abgefragt. Präparations- und Sektionsseminare, Seminare zur Notfallmedizin, Arbeitskreise/Praxispraktika und Supervisionen runden die Ausbildung ab.
Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung statt, die aus einer schriftlichen Abschlussarbeit (Fallstudie), einer Klausur und einer praktischen und mündlichen Prüfung besteht. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Absolvent*innen die Zertifizierung zum ACON-Therapeuten® verbunden mit der Zusatzbezeichnung DO.CN®.
Patient*innen finden in einer Therapeutensuche der Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker e.V. (ACON), die Heilpraktiker*innen, die eine entsprechende qualifizierte Ausbildung in Chiropraktik/ Osteopathie und Neuraltherapie des ACON Collegs absolviert haben.
Die Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. (AGTCM e.V.) hat für die Traditionelle Chinesische Medizin zur Qualitätssicherung zum einen Ausbildungscurricula für die Themenbereiche Akupunktur, Arzneimitteltherapie und Tuina entwickelt, an dem sich bundesweit alle angeschlossenen Kooperationsschulen ausrichten. Die Qualität der Ausbildungen wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Eine erfolgreiche Ausbildung in einer der drei Therapieformen wird mit dem Diplom der AGTCM e.V. abgeschlossen, sofern eine uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde vorliegt. Das Diplom berechtigt zur Vollmitgliedschaft und zum Eintrag in die Therapeutendatenbank der AGTCM.
Neben der Ausbildung wird auch die Fortbildung dokumentiert und zertifiziert. Dies erfolgt über ein Creditsystem.
Die Grund-Ausbildung umfasst insgesamt 750 Unterrichtsstunden in drei Jahren. Davon bilden 550 Unterrichtsstunden an Wochenenden den theoretischen Teil der Ausbildung mit praktischen Übungen in Punktlokalisation, Pulsdiagnose, Zungendiagnose, Anamneseübungen, Fallbesprechungen und Gruppenübungen zu den fünf Wandlungsphasen. 200 Unterrichtsstunden sind der praktischen Ausbildung vorbehalten. Hier arbeiten die Schüler*innen im angeschlossenen Ambulatorium der Schule oder in den Praxen der Dozenten direkt mit Patient*innen.
In 340 Unterrichtseinheiten an ca. 18 Wochenenden erlernen die Teilnehmer*innen die Behandlungsstrategien der Chinesischen Arzneimitteltherapie und wie sie diese selbständig in Rezepturen umsetzen und den individuellen Bedingungen Ihres Patienten oder Ihrer Patientin und dem therapeutischen Verlauf anpassen. Sie lernen die gebräuchlichen Arzneimittel und ihre Charakteristika sowie deren Verwendung in erprobten klassischen und modernen Rezepturen kennen.
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine mindestens 350 Stunden umfassende Ausbildung in Chinesischer Medizin.
Die Ausbildung soll dem Therapeuten ermöglichen, Tuina bei akuten und chronischen Störungs- und Erkrankungsmustern des Bewegungsapparates, sowie einer Vielzahl weiterer Störungen und Krankheitsbilder verschiedenster Bereiche – z.B. Neurologie, innerer Medizin, Allgemeinmedizin, rheumatischer Formenkreis – im Rahmen funktioneller als auch organischer Störungen fachgerecht und verantwortungsvoll anzuwenden. In 300 Unterrichtsstunden werden neben der Technik und den Methoden die eigenständige Erstellung einer Diagnose und die objektive Einschätzung der eigenen therapeutischen Möglichkeiten gelehrt.
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis einer mind. 350 Std. abgeschlossenen Ausbildung in Chinesischer Medizin oder Nachweis einer bereits laufenden Ausbildung in Chinesischer Medizin. Vorrausetzung zur Therapieerlaubnis ist die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde.
Die Arbeitsgemeinschaft nutzt zur Qualitätssicherung zudem ein Creditsystem zur Dokumentation der Fortbildungsleistungen ihrer Mitglieder. Für Vollmitglieder ist die Erfüllung verpflichtend, wenn diese auf der Therapeutenliste der AGTCM empfohlen werden wollen. Dokumentiert werden interne Fortbildungs- und Ausbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft (AGTCM) sowie externe Fortbildungen im Bereich Ostasiatischer Medizin und der allgemeinen Berufspraxis.
Eine Creditstunde hat 45 Minuten. Sie ist ab dem Enddatum der Fortbildung für 4 volle Jahre gültig. Je nach Berufserfahrung müssen die Mitglieder unterschiedliche viele Creditstunden absolvieren, um in der Therapeutenliste weiterhin geführt zu werden. Das Kreditierungsverfahren ist sehr differenziert und kann hier nachgelesen werden.
Die Allgemeine Gesellschaft Anthroposophischer Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (AGAHP) e. V. regelt in Zusammenarbeit mit der International Society of Anthroposophic Naturopathy ISAN und im Einvernehmen mit der Medizinischen Sektion am Goetheanum die Ausübung der Anthroposophischen Heilkunde zur Qualitätssicherung durch ein gemeinsam erarbeitetes Zertifizierungsverfahren. Nur wer diese Zertifizierung erworben hat, darf die Bezeichnung „Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®“ sowie die Bezeichnung als „Anthroposophischer Heilpraktiker/in (AGAHP)“ verwenden. Patienten haben damit einen Anhaltspunkt, bei der Wahl einer qualifizierten anthroposophisch arbeitenden Heilpraktikerin bzw. eines qualifizierten anthroposophisch arbeitenden Heilpraktikers.
Zur Erlangung der Anerkennung verpflichtet sich die/der Anthroposophische Heilpraktiker/in, sich regelmäßig fortzubilden: Innerhalb von 3 Jahren sind insgesamt 120 FP nachzuweisen. Diese müssen sich wie folgt zusammensetzen:
Es werden ausschließlich von der Mandatskommission der ISAN bzw. AGAHP akkreditierte anthroposophische Fortbildungen bzw. Fortbildungen im Rahmen des Bildungswerkes Anthroposophischer Heilpraktiker ANTHROPOS-SOPHIA, der AGAHP-Arbeitskreise und Fachgruppen, der Medizinischen Sektion und der von der AGAHP anerkannten Fort- und Ausbildungsinstitute bzw. Kooperationspartner anerkannt.
Die Zertifizierung ist immer vom Datum der Ausstellung der Urkunde für drei Jahre gültig.