Es gibt eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen, die der Qualitätssicherung in der Heilpraktikerausbildung dienen. Hier einige Beispiele:
Ab dem 22. März 2018 gelten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern. Der Gesetzgeber hat damit die bisherigen Leitlinien von 1992 weiterentwickelt und zielt damit stärker auf eine bundesweit einheitliche Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern ab. Die Leitlinien sichern, welches Wissen und welche Fähigkeiten ein Heilpraktiker zur Ausübung des Heilberufes unbedingt vorweisen muss.
Hier gibt es seit dem Jahr 2000 einen Gegenstandskatalog zur Heilpraktikerüberprüfung.
Seit 1998 gibt es im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 161 die Möglichkeit einer staatlich anerkannten Heilpraktikerschule, auch mit Anerkennung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Im Land Bayern ist es möglich, die rechtliche Stellung im Status einer Berufsfachschule nach dem Bayer. EUG. zu bekommen. So lehrt z. B. die Josef-Angerer-Schule in München. Schulträger ist ein eingetragener Verein (Heilpraktikerverband Bayern e. V.). Bereits in den 1950er Jahren war die Josef-Angerer-Schule als Fachschule anerkannt, seit 1996 ist sie staatlich als Berufsfachschule für Naturheilweisen zugelassen. Als private Ergänzungsschule untersteht sie der Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern.
Nach eingehender behördlicher Prüfung kann ein Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsinstitut den Titel erhalten "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern". Die überwiegende Mehrheit der Verbandsschulen des Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. haben sich beispielsweise hierdurch zertifizieren lassen. Zum Hintergrund (Zitat): „Auf freiwilliger Basis können sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforderungen vorgegeben werden. Der Titel ’Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern’ dient dem Schutz der Teilnehmenden“. Infos dazu hier.
Zweimal jährlich werden – herausgegeben vom Gesundheitsamt in Ansbach, Bayern – bundeseinheitlich Fragen für die schriftlichen Überprüfungen den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Die Termine der schriftlichen Überprüfung sind bundeseinheitlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.
Seit dem Jahr 2008 hat der BDH e. V. interne Qualitätsrichtlinien zur Ausbildung von Heilpraktikern erarbeitet. Derzeit sind ca. 20 Schulen bundesweit angeschlossen.
Zahlreiche Heilpraktikerschulen, unter anderem auch die Verbandsschulen des Bundes Deutscher Heilpraktiker e. V., lassen ihre Verträge auf korrekte und faire Inhalte prüfen durch die Aktion Bildungsinformation e. V. (Stuttgart).
Verschiedene Heilpraktikerschulen haben sich über diese Systeme zertifizieren lassen. Deren Schüler können eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten.
zum sektoralen Heilpraktiker (Bereich Physiotherapie) mit Erfolgskontrolle durch das Gesundheitsamt als Nachweis der Qualität des Ausbildungsinstituts, der Dozenten, des Curriculums und des Lehrmaterials.
Es gibt eine Fülle von Ausbildungsliteratur für Heilpraktikeranwärter. Als anerkanntes Standardwerk gilt das Lehrwerk Naturheilpraxis Heute – Lehrbuch und Atlas für Heilpraktiker (Verlag Urban & Fischer – Elsevier), ergänzt vom Lehrbuch Handbuch Naturheilpraxis – Behandlungsstandards und -strategien für Heilpraktiker (Herzog/Bierbach, Verlag Urban & Fischer – Elsevier). Eine Fülle weiterer Bücher als Ausbildungsliteratur dokumentiert das hohe Niveau und umfangreiche Wissen einer fundierten Heilpraktikerausbildung und einer umfassenden Überprüfung.