19. Juni 2019

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist notwendig, wenn ein Mensch unter Beschwerden leidet, die seelische Ursachen haben. Psychische Krankheiten können sich in psychischen und in körperlichen (psychosomatischen) Symptomen und in Störungen der zwischenmenschlichen Beziehungen äußern.
Die Psychotherapie setzt keine Medikamente ein, sondern wirkt mittels professionell strukturierter Gespräche und einer therapeutisch gestalteten Beziehung zwischen Therapeut und Patient. Häufig wird dies vermittelt oder unterstützt durch praktische Übungen.
Es gibt fünf wissenschaftlich anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gesprächspsychotherapie und systemische Therapie. Hiervon sind nur drei sogenannte wissenschaftliche Verfahren als ambulante Behandlungsmethoden für Kassenpatienten offiziell zugelassen und mit den Kassen abrechenbar. Dies sind die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl nicht anerkannter, aber dennoch verbreiteter und bewährter Verfahren, wie beispielsweise Gestalttherapie, Hypnotherapie, neurolinguistisches Programmieren und Kunsttherapie. Außerdem werden ständig neue Verfahren entwickelt. Der Heilpraktiker darf jedes psychotherapeutische Verfahren, das er gelernt hat, einsetzen.
Als Psychotherapie gilt nur die Behandlung von entsprechenden Störungen mit Krankheitswert (Psychotherapeutengesetz § 1 Absatz 3). Somit fallen z. B. Coaching, Lebensberatung, Hilfestellung bei der Lösung sozialer Konflikte oder Mediatorentätigkeit nicht unter die Ausübung der Psychotherapie. Für diese Tätigkeiten wird keine Erlaubnis, auch nicht nach dem Heilpraktikergesetz, benötigt.

Psychotherapie Deutschland – Bestandsaufnahme eines Dilemmas

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen. Die heilkundliche Tätigkeit dient der Feststellung und der Heilung oder Linderung von psychischen Störungen. Ausgeübt wird Psychotherapie von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärztlichen Psychotherapeuten, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie von Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist nur den Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten.
In Deutschland haben rund 18 Millionen Menschen Bedarf an Psychotherapie – das sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung. Trotz der in eigener Praxis tätigen knapp 27.000 krankenkassenzugelassenen Psychotherapeuten wird die psychotherapeutische Versorgung als Krankenkassenleistung von vielen Patienten und Psychotherapeuten als deutlich unzureichend bewertet. Hauptkritikpunkte sind u.a. die langen Wartezeiten (in manchen Bereichen bis zu neun Monaten) auf einen Therapieplatz sowie eine fehlende Balance in der Verteilung von Praxen in Städten bzw. auf dem Land.
Sämtliche bislang von der Politik und den Fachverbänden eingeleiteten Maßnahmen haben nicht spürbar zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Kritiker behaupten, krankenkassenzugelassene Vertragspsychotherapeuten würden zu viele Patienten mit leichten oder mittelschweren Symptomen behandeln und damit nicht den primär behandlungsbedürftigen schweren Fällen den Vorzug geben. Diesem Argument folgend hat das Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen, Patienten mit leichten und mittelschweren Symptomen durch eine Vorbegutachtung von der Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Damit würde einem Großteil der Menschen mit Psychotherapiebedarf der Zugang zu einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie verwehrt. Das bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Leidensdruck – und mit Erkrankungen, die immerhin die zweithöchste Anzahl von Krankschreibungen in Deutschland verursachen – deutlich unterversorgt sind. 

Heilpraktiker Psychotherapie – gefragt wie nie zuvor und unverzichtbar

Neben den drei von krankenkassenfinanzierten Psychotherapeuten anwendbaren Psychotherapieverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) kommt einer ganzen Reihe weiterer Verfahren eine unterschiedliche Bedeutung zu. Diese individuell für den jeweiligen Patienten ausgewählten und auf seine spezifische Problemlage abgestimmten Verfahren dürfen innerhalb der krankenkassenfinanzierten Behandlung nicht angewandt werden. Diese besonderen Therapieverfahren werden jedoch überwiegend von Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie ausgeübt. Diese werden von Gesundheitsbehörden geprüft, zugelassen und überwacht. Die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker ist trotz der fehlenden Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen immer mehr gefragt und ein unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Die praktische Erfahrung zeigt, welche Menschen die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie in Anspruch nehmen. Zum einen sind es Patienten mit langen Leidenswegen, die bereits das gesamte Spektrum der krankenkassenfinanzierten Methoden durchlaufen haben und sich beim Heilpraktiker (Psychotherapie) einen anderen Lösungsansatz versprechen. Zum anderen sind es Menschen, die nicht wollen, dass sich eine Psycho-Diagnose in der Akte ihres Arztes und damit auch ihrer Krankenkasse befindet – zumal sich dies für das Fortkommen im Rahmen einer Beamtenlaufbahn als deutlich hinderlich erweisen kann.
Des Weiteren sind immer mehr Menschen bereit, für die Beseitigung psychischer Probleme in die eigene Tasche zu greifen – auch weil ein Verschleppen der Therapie durch lange Wartezeiten die Problematik deutlich verschlimmern würde. Einige Berufsgenossenschaften sehen die kostenmäßige Bedeutung langanhaltender Arbeitsunfähigkeiten und sind vermehrt bereit, die Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker (Psychotherapie) zu erstatten. Gleiches gilt für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben. Diese Institutionen sind bereit, ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen vom HP-Psych zu erstatten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungslage und bevorstehender einschneidender gesundheitspolitischer Maßnahmen etablieren sich Heilpraktiker (Psychotherapie) zum festen Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgungslandschaft.

Frau liest Buch in Bibliothek

Der Weg zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Voraussetzungen zur Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie sind in Deutschland weitgehend einheitlich geregelt. Für die Zulassung reichen gesetzlich geregelte persönliche Grundvoraussetzungen (z. B. Mindestalter, Führungszeugnis, Schulbildung) keineswegs aus. Vielmehr durchläuft ein Bewerber üblicherweise eine längere Ausbildungsphase, die mit einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung beim Überprüfungsausschuss der jeweiligen Gesundheitsbehörde endet. Hier zeigt sich, wer sich als Heilpraktiker (Psychotherapie) eignet und von der Behörde zugelassen und überwacht wird. Die bundesweit hohen Durchfallquoten (z. B. Thüringen ca. 75 Prozent) belegen, wie anspruchsvoll die Überprüfungsinhalte und die Hürden für eine Zulassung sind.

Ein Service des BDH